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BBV Nr. 11 vom Seite 23

Beteiligungen an Immobiliengesellschaften

Risiko des gewerblichen Grundstückshandels

Uwe Bärenz und Ronald Buge

Der Grundsatz

Bei Investments in Immobilienfonds soll regelmäßig ein gewerblicher Grundstückshandel vermieden werden. Vor diesem Hintergrund ist ein besonderes Augenmerk auf das BMF-Schreiben zum gewerblichen Grundstückshandel zu legen. Dieses Schreiben löst das Schreiben aus dem Jahre 1990 unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen umfangreichen Rechtsprechung ab. Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt danach bei natürlichen Personen regelmäßig dann vor, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhanges mehr als drei Objekte erworben oder errichtet und veräußert werden (Drei-Objekt-Grenze). Als enger zeitlicher Zusammenhang wird dabei ein Zeitraum von fünf Jahren angesehen, wobei geringe zeitliche Überschreitungen den engen zeitlichen Zusammenhang noch nicht entfallen lassen.

, BStBl 2004 I S. 434; , BStBl 1990 I S. 884.

Gewerblicher Grundstückshandel und Personengesellschaften

Seit der Grundsatzentscheidung des Großen Senats des BFH aus dem Jahre 1995 ist anerkannt, dass die Grundsätze über den gewerblichen Grundstückshandel auch auf Personenmehrheiten Anwendung finden. Aus steuerlicher Sicht ist es dabei unerhe...