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AG Schöneberg 18.05.2004 15/11 C 592/03, NWB 45/2004 S. 352

Mietrecht | Grenzen der Wohnungsbesichtigung durch Vermieter

Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters grundsätzlich besichtigen, allerdings nur mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf und entsprechender Ankündigung. Dabei darf der Vermieter auch eine Person seines Vertrauens oder einen Sachverständigen mitbringen. Unzulässig sind aber eine Vielzahl von Begleitern und das Anfertigen von Fotos; insoweit genießt die Privatsphäre des Mieters den Vorrang vor dem Interesse des Vermieters (AG Schöneberg, Urt. v. - 15/11 C 592/03).