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BFH Urteil v. - VII R 108/92

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin einer GmbH. Die GmbH legte dem beklagten und revisionsbeklagten Finanzamt (FA) im Januar 1983 ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Dezember 1982 vor, die eine negative Steuerschuld aufwies. Gleichzeitig zeigte sie dem FA auf dem dafür vorgesehenen Vordruck an, daß sie den Erstattungsanspruch gemäß der Voranmeldung in Höhe eines Teilbetrages von . . . DM an die . . .-KG abgetreten hatte. Diese Abtretung war zwischen der GmbH und u.a. der . . .-KG in einem zuvor abgeschlossenen sog. Rahmenvertrag vereinbart worden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 583
BFH/NV 1993 S. 583 Nr. 10
GAAAB-34152

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