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FG des Saarlandes  v. - 2 K 1557/07 EFG 2011 S. 213 Nr. 3

Gesetze: AO § 191

Erlass eines ergänzenden Haftungsbescheids

Leitsatz

1. Hat das FA einen Haftungsgegenstand durch einen bestandskräftigen Haftungsbescheid geregelt, steht dessen Bestandskraft der erneuten Regelung des gleichen Sachverhaltes durch Erlass eines ergänzenden, neben den ersten Haftungsbescheid tretenden Haftungsbescheids entgegen.

2. Hiervon unberührt bleibt die Korrektur des ersten Haftungsbescheids nach den Korrekturvorschriften der §§ 129 ff. AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 213 Nr. 3
DAAAD-52920

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