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BFH Urteil v. - II R 111/89

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in . . . Er hatte das (bebaute) Grundstück, das im Erwerbszeitpunkt zutreffend als Einfamilienhaus bewertet war, 1978 erworben. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) führte auf den 1. Januar 1979 eine Zurechnungsfortschreibung auf den Kläger durch.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 637
BFH/NV 1993 S. 637 Nr. 11
DAAAB-32961

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