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FG Köln Urteil v. - 13 K 1250/10 EFG 2014 S. 417 Nr. 6

Gesetze: KStG § 27, AO § 129

Verfahren

Übernahmefehler als offenbare Unrichtigkeit

Leitsatz

Übernimmt der Veranlagungsbeamte einen in dem Außenprüfungsbericht enthaltenen Fehler, der als offenbare Unrichtigkeit zu beurteilen ist, so macht er sich diesen Fehler zu eigen, mit der Folge, dass der Bescheid, in den der Fehler eingeht, in der gleichen Weise nach §129 AO berichtigt werden kann, als ob der Veranlagungsbeamte den Fehler selbst begangen hätte.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1562 Nr. 26
EFG 2014 S. 417 Nr. 6
TAAAE-55197

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