Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI R 20/85

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1980 Geschäftsführer eines Speiselokals. Er machte bei der Einkommensteuerveranlagung Aufwendungen für den Erwerb von Kleidungsstücken, und zwar von schwarzen Hosen, weißen Hemden, schwarzen Krawatten, weißen Socken und schwarzen Schuhen, in Höhe von 2 776 DM als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend. Außerdem begehrte er den Abzug von Reinigungskosten für die Kleidung in Höhe von 547 DM. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - ) ließ die Anschaffungskosten nicht zum Abzug zu. In der Einspruchsentscheidung erkannte das FA auch die Reinigungskosten nicht mehr als Werbungskosten an.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 703
BFH/NV 1988 S. 703 Nr. 11
AAAAB-30496

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen