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Erwerb einer Wandelschuldverschreibung durch Arbeitnehmer
Wie das FG Köln, Urt. v. - 1 K 5497/03, entschieden hat, fließt mit dem Erwerb einer Wandelschuldverschreibung dem Arbeitnehmer noch kein geldwerter Vermögensvorteil im Hinblick auf einen späteren verbilligten Aktienerwerb zu. Der geldwerte Vorteil fließt dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu, wenn dieser durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist.