KSchG § 25
Vierter Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAB-27095