KSchG § 25

Vierter Abschnitt: Schlussbestimmungen

§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAB-27095