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Einkommensteuer | Kindergeld, Unterbrechung der Ausbildung
Geht ein Student seinem Studium im üblichen Umfang nach, besucht verschiedene Vorlesungen und legt Prüfungen erfolgreich ab, steht die Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung der Berufsausbildung nicht entgegen. Sofern dem Studium im üblichen Semesterwochenstundenpensum nachgegangen wird, spricht allein der Umstand der nachträglichen Beurlaubung für die Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung noch nicht für eine Unterbrechung des Hochschulstudiums ().