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BBV 9/2004 S. 5

Entnahmezeitpunkt im Zusammenhang mit Bebauung eines Betriebsgrundstücks / Betriebsaufgabe

Die Ausbuchung der Kosten des Neubaus aus der Bilanz und deren Ausweis als Herstellungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bewirken eine Entnahme des bebauten Grundstücks im Zeitpunkt des Eingangs der Steuererklärung beim Finanzamt. Die Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen durch den Betriebsinhaber und die im darauf folgenden Veranlagungszeitraum erfolgende Veräußerung des verbleibenden Betriebsvermögens an den Sohn bilden Teile einer einheitlichen Betriebsaufgabe, wenn sie auf einem einheitlichen Willensentschluss beruhen und in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang stehen ( ).