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Finanzgerichtsordnung | Beteiligung des Beigeladenen des Klageverfahrens am Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde (§§ 96, 116, 122 FGO)
Wer im Klageverfahren beigeladen war, ist nach dem Beteiligter des nachfolgenden Verfahrens wegen Nichtzulassung der Revision, auch wenn er selbst keine NZB eingelegt hat (Fortentwicklung des , BFH/NV 1993 S. 369). – Anmerkung: Man wird kaum etwas gegen die Entscheidung einwenden können, denn in der Tat ist das Verfahren der NZB seit der Neuregelung durch das FGO-Änderungsgesetz nicht mehr als isoliertes Verfahren anzusehen, weil es mit der Möglichkeit der Aufhebung und Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlern an die Stelle der Verfahrensrevision getreten ist und im Übrigen im Falle der Zulassung automatisch als Revisionsverfahren fortgesetzt wird. Misslich ist die Entscheidung aber, weil sie in Massenverfahren großer Publikumsge...