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BAG 29.06.2004 1 ABR 32/99, NWB 35/2004 S. 282

Betriebsverfassung | Auskunftspflicht eines deutschen Unternehmens an den Europäischen Betriebsrat

Ein deutsches Unternehmen einer von der Schweiz aus geleiteten Unternehmensgruppe ist verpflichtet, dem Gesamtbetriebsrat die Auskünfte zu erteilen, die für die Bildung eines Europäischen Betriebsrats für alle in der EU belegenen Unternehmen der Gruppe erforderlich sind. Der Einwand des Unternehmens, es besitze diese Informationen selbst nicht und die zentrale Leitung in der Schweiz ebenso wie die übrigen ausländischen Unternehmen der Gruppe weigerten sich, ihm die Auskünfte zu erteilen, ist unbeachtlich. Das deutsche Unternehmen muss erforderlichenfalls die Information durch die Unternehmen der Gruppe in den jeweiligen Mitgliedstaaten der EU vor den dortigen Gerichten einklagen ().