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Anwaltsrecht | Gebühren bei Selbstauftrag
Ein Rechtsanwalt kann die Gebühren aus einem sich selbst erteilten Mandat zur Abmahnung aufgrund eigener wettbewerbsrechtlicher Ansprüche nicht nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag oder als Schaden ersetzt verlangen, wenn es sich um einen unschwer zu erkennenden Wettbewerbsverstoß handelt (hier: Verstoß gegen die Angabe von mehr als drei Tätigkeitsschwerpunkten gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 BORA) ().