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Haftungsrecht | Pflicht zu ausreichender Grundstückszugangsbeleuchtung am frühen Morgen
Die Pflicht des Eigentümers zur ausreichenden Beleuchtung des Zugangs zu seinem Grundstück beginnt als Ausprägung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht wie diese regelmäßig dann, wenn mit dem Einsetzen des „allgemeinen Verkehrs” – also grundsätzlich nicht vor 7 Uhr morgens – gerechnet werden kann. Dies gilt auch im Verhältnis zu Zeitungszustellern in den frühen Morgenstunden, sofern nicht der Zeitungsverlag und der Eigentümer als sein Kunde bestimmte Sonderregelungen getroffen haben (OLG Celle, Urt. v. - 9 U 192/03, NJW-RR 2004, 675).