Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB 35/2004 S. 280

Strafrecht | Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Das Sechsunddreißigste Strafrechtsänderungsgesetz – § 201a StGB – v. ist im BGBl 2004 I S. 2212 verkündet worden und am in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird im StGB nach § 201 (Verletzung der Vertraulichkeit des Worts) ein neuer § 201a StGB eingefügt, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe stellt.