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Umsatzsteuer | Entnahme eines zum Betriebsvermögen der GbR gehörenden, ohne Vorsteuerabzug erworbenen Pkw vor Weiterveräußerung
In einem hatte eine GbR die private Pkw-Nutzung eines gebraucht, ohne Vorsteuerabzug erworbenen Pkw von Anfang an nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1998 als Verwendungseigenverbrauch versteuert, so dass der Pkw dem Unternehmen zugeordnet war. Da die GbR bei der Weiterveräußerung dieses Kfz eindeutig zum Ausdruck brachte, den Pkw nicht steuerpflichtig veräußern zu wollen, lag unmittelbar vor der Veräußerung des Fahrzeugs nach Art. 5 Abs. 6 Richtlinie 77/388/EWG eine steuerfreie Entnahme vor. Der Pkw-Verkauf unterlag nicht der USt, da er nicht mehr im Rahmen des Unternehmens erfolgte (formunabhängige Anwendung der vom , BFH/NV 2002 S. 742, für Einzelunternehmer entwickelten Grundsätze auch für die GbR).