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BVerfG 22.06.2004 1 BvR 1070/02, NWB 32/2004 S. 259

Rentenversicherung | Verfassungswidrigkeit der Kürzung von DDR-Zusatzrenten

§ 6 Abs. 2 und 3 Nr. 8 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (AAÜG) v. (BGBl 1991 I S. 1606, 1677) i. d. F. des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG-ÄndG) v. (BGBl 1996 I S. 1674) und des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (2. AAÜG-ÄndG) v. (BGBl 2001 I S. 1939), wonach Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen von zusatz- und sonderversorgten Personen der DDR in der gesetzlichen Rentenversicherung nur begrenzt berücksichtigungsfähig sind, sind mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen (, 1 BvL 9/02, 1 BvL 2/03 und v. - 1 BvR 1070/02). Mit dieser...