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BFH 18.05.2004 IX R 83/00, NWB 32/2004 S. 255

Einkommensteuer | Mietvertrag zwischen einer GbR und ihrem Gesellschafter (§ 21 EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1). Eine als Vermieterin auftretende GbR ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Einkünfte aus VuV grds. beteiligtenfähig und klagebefugt (Änderung der Rspr.). (2) Der Mietvertrag zwischen einer GbR und einem Gesellschafter ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn und soweit diesem das Grundstück nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig zuzurechnen ist. Tritt eine GbR als Vermieterin auf, verwirklichen steuerrechtlich die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit den Einkünfteerzielungstatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Nutzt einer von mehreren Miteigentümern ein von einer Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft gemietetes Haus allein, liegt – soweit er es aus eigenem Recht (als Miteigentümer) bewohnt – ei...