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BFH 18.05.2004 IX R 49/02, NWB 32/2004 S. 255

Einkommensteuer | Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Eine als Vermieterin auftretende Bruchteilsgemeinschaft ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus VuV grundsätzlich beteiligtenfähig und klagebefugt (Änderung der Rspr.). (2) Erzielen Miteigentümer eines Wohnhauses aus der gemeinsamen Vermietung einer Wohnung gemeinschaftlich Einkünfte aus VuV, so sind diese unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Miteigentümer die übrigen Räumlichkeiten des Hauses jeweils selbst nutzen, den Miteigentümern grds. entsprechend ihren Miteigentumsanteilen zuzurechnen und einheitlich und gesondert festzustellen (Bestätigung des , BStBl 1999 II S. 360). (3) Wird eine Wohnung eines im Miteigentum stehenden Wohnh...