Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BAG 20.08.2003 5 AZB 79/02, NWB 44/2003 S. 338
Arbeitsgerichtsverfahren | Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG
Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG ist kraft Gesetzes zur Vertretung dieser Personengesamtheit berufen und gilt daher nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht als Arbeitnehmer i. S. des Arbeitsgerichtsgesetzes (; Aufgabe von ).