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Abgabenordnung | Verwertungsverbot aus Beweismaterial über eine Überweisung von legitimiertem Inlandskonto in die Schweiz
Die Steuerfahndung ist im Rahmen des Verfahrens gegen Bankangestellte wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung nur dann befugt, das im Rahmen einer richterlich bestätigten Durchsuchung bei der Bank beschlagnahmte Material für Steuerfestsetzungszwecke weiterzuleiten, wenn ein hinreichender Anlass für die Fertigung einer Kontrollmitteilung vorliegt. Der hierfür notwendige Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung liegt nicht vor, wenn ein Kunde der Bank eine Überweisung auch eines Millionenbetrags von einem legitimierten Konto i. S. des § 154 Abs. 2 AO aus dem Inland in die Schweiz tätigt. Das weitergeleitete Beweismaterial unterliegt dann einem Verwertungsverbot (, EFG 2004, S. 694). • Hinweis: Im Rahmen einer von der Steue...BStBl II 2002, S. 495