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Körperschaftsteuer | teilkongruent rückgedeckte Pensionszusage
Dem sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Eine Pensionszusage einer GmbH zugunsten ihres Gesellschafter-Geschäftsführers ist im Regelfall durch das Gesellschaftsverhältnis (mit)veranlasst, wenn die eingegangene Versorgungsverpflichtung aus Sicht des Zusagezeitpunkts für die Gesellschaft nicht finanzierbar ist. In diesem Fall können die Zuführungen zu der Pensionsrückstellung ganz oder teilweise vGA sein. (2) Eine Pensionszusage ist nicht bereits dann unfinanzierbar, wenn im ungünstigsten Fall – bei Verwirklichung des größten denkbaren Risikos – die zu bildende Pensionsrückstellung auf einen Wert aufgestockt werden müsste, der zu einer bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft führen würde. Sie ist erst dann nicht finanzierbar, wenn ihre Passivieru...