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BFH 19.05.2004 III R 55/03, NWB 29/2004 S. 231

Einkommensteuer | steuerliche Entlastung durch Zahlung von Kindergeld

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Stpfl. ist durch die ESt-Festsetzung beschwert, auch wenn er nach Abzug des in fiktive Kinderfreibeträge umzurechnenden Kindergelds im wirtschaftlichen Ergebnis nicht mit ESt belastet ist. (2) Aus der Festsetzung von ESt, obwohl der Stpfl. wegen seiner geringen Einkünfte Anspruch auf Sozialhilfe für sich und seine Kinder hat, kann nicht geschlossen werden, das Existenzminimum des Stpfl. und seiner Kinder sei nicht ausreichend von der ESt freigestellt. (3) Da die Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums der Kinder durch Freibeträge oder Kindergeld bewirkt wird und bei geringen Einkünften das Kindergeld regelmäßig zu einer höheren Entlastung als die Steuerersparnis durch die Freibe...