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OFD Frankfurt/M. 17.05.2004 S 2400 A - 34 - St II 1.04, NWB 29/2004 S. 231

Einkommensteuer | Einzelfragen zur Anwendung des Zinsabschlaggesetzes

Mit Vfg. v. - S 2400 A - 34 - St II 1.04 nimmt die OFD Frankfurt a. M. hinsichtlich der Anwendung des Zinsabschlaggesetzes bei verschiedenen Kapitalerträgen Stellung. Bei echten Wertpapierpensionsgeschäften aus Dispositionsdepots ist zur Anrechnung von KESt (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG) der Pensionsnehmer berechtigt. Verwahrt die Deutsche Bundesbank festverzinsliche Wertpapiere öffentlicher Schuldner, sind darauf entfallende Zinserträge nicht dem Zinsabschlag zu unterwerfen (§ 43 Abs. 2 EStG). Bei Kapitalerträgen nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG, die der Deutschen Bundesbank zufließen, ist der Zinsabschlag nicht vorzunehmen, wenn dem Schuldner oder der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle eine Bescheinigung nach § 44a Abs. 4 EStG vorliegen. Bei Minusstückzinsen (sog. Defektivzinsen) für vorzeitige Zurverfügungstellung des Kapitals bei Emissionen handelt es sich um Zinsen ...