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BFH 17.02.2004 VIII R 28/02, NWB 29/2004 S. 230

Einkommensteuer | Wegfall des wirtschaftlichen Eigentums an einem GmbH-Geschäftsanteil (§ 17 EStG; §§ 39, 41 AO)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ist aufgrund wirksamer schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen einander nicht nahe stehenden Personen das wirtschaftliche Eigentum an den Geschäftsanteilen einer GmbH übergegangen und werden die schuldrechtlichen Vereinbarungen nachträglich unwirksam, dann bleibt der Erwerber wirtschaftlicher Eigentümer, wenn die Beteiligten die wirtschaftlichen Folgen des Rechtsgeschäfts nicht rückgängig machen. (2) Dem Erwerber von Anteilen an einer KapGes sind diese dann als wirtschaftliches Eigentum zuzurechnen, wenn ihm die mit dem Erwerb der Anteile verbundenen wesentlichen Rechte und damit auch das Gewinnbezugsrecht und das Stimmrecht zustehen. Für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums ist ausschlaggebend, ob...