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VG 23.01.2004 5 A 43/02, NWB 27/2004 S. 222

Steuerberatung | Kammerbeitrag einer Steuerberatungsgesellschaft

Die parallele Beitragspflichtigkeit zum Kammerbeitrag sowohl von Steuerberatungsgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH als auch ihrer Geschäftsführer begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Eine dem Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG widersprechende Ungleichbehandlung kann nicht darin gesehen werden, dass bei der Ausübung anderer freier Berufe wie etwa bei Anwaltssozietäten oder einer Rechtsanwalts-GmbH vergleichbare Beitragspflichten nicht bestehen mögen. Das Selbstverwaltungsrecht der Steuerberaterkammer wird durch abweichende berufsständische Regelungen in anderen Berufen nicht eingeschränkt (VG Lüneburg, Urt. v. 23. 1. 2004 - 5 A 43/02, DStRE 2004, 607).