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Doppelbesteuerung | regelmäßiges Verfügen über eine feste Einrichtung i. S. von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz
Das Tatbestandsmerkmal „regelmäßig” in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz erfordert nicht, dass die feste Einrichtung an mehr als der Hälfte der Tage des Jahres genutzt wird (, rkr., EFG 2004, S. 634). • Hinweis: Das FG hatte zu entscheiden, ob der in Deutschland ansässige Kl. zur Ausübung seiner Tätigkeit als Projektleiter über eine feste Einrichtung in der Schweiz verfügte. In diesem Fall steht das Besteuerungsrecht nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz der Schweiz zu, soweit die Einkünfte der festen Einrichtung zuzurechnen sind. Dafür ist ein „regelmäßiges Verfügen” über eine feste Einrichtung erforderlich. Das FG schließt sich bei der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals der überwiegenden Auffassung im Schrifttum an: Es sei weder eine kontinuierliche Nutzung noch eine Nutzung an mehr als der ...