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Doppelbesteuerung | Tankstellen als Betriebsstätten der Mineralölfirma?
(1) Überlässt eine Mineralölfirma die gesamte Einrichtung einer Tankstelle einschließlich der Tankeinrichtungen und des Tanklagers an einen Tankstellenverwalter und beschäftigt sie kein eigenes weisungsabhängiges Personal auf der Tankstelle, ist die Tankstelle Betriebsstätte des Tankstellenverwalters und nicht (auch) der Mineralölfirma. Dies gilt auch, wenn die Mineralölfirma im Wege der Datenfernübertragung direkten Zugriff auf die Zapfsäulen und Werbetafeln nehmen und das Tanklager ohne Mitwirkung des Tankstellenverwalters befüllen kann. (2) Entfallen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen, lebt das Wahlrecht zwischen linearer und degressiver AfA wieder auf. Das Wahlrecht kann nur einheitlich für die Steuer- und Handelsbilanz ausgeübt...