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Berufsrecht | Kurzbezeichnung einer Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Die Aufnahme einer Phantasiebezeichnung in den Namen einer Partnerschaft verstößt nicht gegen § 2 PartGG (hier „artax”). Auch der Vorschrift des § 9 der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) ist kein Verbot der Verwendung einer Phantasiebezeichnung als Teil einer Kurzbezeichnung bei gemeinschaftlicher Berufsausübung i. S. dieser Vorschrift zu entnehmen. Der spezielle Regelungsgehalt des § 59k BRAO zur Rechtsanwaltsgesellschaft steht einer analogen Anwendung der Bestimmung auf den Bereich der sonstigen Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten entgegen ().