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OFD Frankfurt/M. 07.04.2004 S 2240 A - 28 - St II 2.02, NWB 22/2004 S. 170

Einkommensteuer | Gesamtdarstellung Betriebsaufspaltung

Eine echte Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein bestehendes Unternehmen in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen aufgeteilt wird. Sind die entsprechenden Voraussetzungen bereits bei der Gründung gegeben, wird dies als unechte Betriebsaufspaltung bezeichnet. Eine Betriebsaufspaltung setzt voraus, dass zwischen dem Besitzunternehmen und dem Betriebsunternehmen sowohl eine sachliche als auch eine personelle Verflechtung vorliegt. Die II 2.02 ausführlich zum Thema Betriebsaufspaltung Stellung genommen.