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FG Hamburg 20.11.2003 III 333/02, NWB 22/2004 S. 170

Einkommensteuer | außergewöhnliche Belastung durch Forderungsausfall?

(1) Eine agw. Bel. folgt nicht aus dem Ausfall einer nach wirtschaftlicher Bedrohung gestundeten Forderung; dabei handelt es sich nicht um eine Erpressung mit Gefahr für Leib und Leben. (2) Forderungsausfälle sind auch sonst grds. keine agw. Bel., auch nicht nach privaten oder ehelichen Vermögensauseinandersetzungen oder nach Insolvenz des (Ehegatten-)Schuldners oder nach einer privaten Immobilienveräußerung vor 1999 (FG Hamburg, Urt. v. - III 333/02, NZB eingelegt unter Az. des BFH: IV B 38/04).