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BBK 10/2004 S. 4404

GmbH | Erdienenszeitraum einer Pension (§ 6a EStG)

Der Erdienungszeitraum für eine Pension ist gem. , G, F (BFH-Az.: I R 25/04, EFG 2004 S. 600) nicht gewahrt, wenn der beherrschende Ges.-Gf. vor Ablauf von 10 Jahren in den Ruhestand treten kann. Die Höhe der zugesagten Pension im Verhältnis zur Restdienstzeit und zur Gesamtlebensarbeitszeit sei nach der Rechtsprechung des BFH neben der nicht eingehaltenen Erdienenszeit kein zur steuerlichen Anerkennung geeignetes Merkmal.

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