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Gesellschaftsrecht | ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit bei grundlegenden Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands
Im Anschluss an die sog. Holzmüller-Entscheidung () hat der BGH entschieden, dass eine ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit bei grundlegenden Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt, wenn eine von dem Vorstand in Aussicht genommene Umstrukturierung der Gesellschaft an die Kernkompetenz der Hauptversammlung, über die Verfassung der Gesellschaft zu bestimmen, rührt, weil sie nahezu Veränderungen nach sich zieht, die allein durch eine Satzungsänderung herbeigeführt werden können. Wann dies der Fall ist, hat der BGH nicht in allgemeingültiger Weise entschieden, sondern dies über Ausgliederungsfälle hinaus nur für die Umstrukturierung einer Tochter- in eine Enkelgesellschaft als denkbar anerkannt. Auch dann...