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Zivilrecht | kein Schriftformerfordernis bei Zeitschriftenabonnements unterhalb der Bagatellgrenze
Ratenlieferungsverträge nach § 505 BGB (hier: Zeitschriftenabonnements), bei denen die bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu entrichtenden Teilzahlungen 200 € nicht übersteigen, unterliegen nach § 505 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht dem Schriftformerfordernis des § 505 Abs. 2 Satz 1 BGB. Bestellungen über Internet (per E-Mail) sind in diesem Fall wirksam ().