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OLG Köln 04.02.2004 2 Wx 36/03, NWB 20/2004 S. 156

Handelsrecht | Eintragung einer Sonderrechtsnachfolge im Handelsregister

Auch nach der Neufassung des § 162 Abs. 2 HGB (durch Art. 4 des NaStraG v. ) ist im Falle der Übertragung der Kommanditbeteiligung im Wege der Sonderrechtsnachfolge von dem bisherigen auf den neuen Kommanditisten die Eintragung eines entsprechenden Vermerks geboten, da nur hieraus die Gläubiger zuverlässig ersehen können, wie sich die Haftungslage im Außenverhältnis gestaltet. Die Verlautbarung der Sonderrechtsnachfolge muss dabei nach dem (RNotZ 2004, 169) eine Verbindung zwischen dem ausscheidenden und dem eintretenden Kommanditisten herstellen.