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Berechnung der Wohn-/Nutzfläche und Abzug der Betriebskosten bei im Ertragswertverfahren bewerteten Grundstücken
Ab dem gilt die Wohnflächenverordnung v. . Sie enthält gegenüber den Regelungen der II. Berechnungsverordnung gravierende Änderungen. So sind Wahlrechte bei der Ermittlung der Grundfläche (z. B. Berechnung nach Wahl des Bauherrn aus den Fertigmaßen – lichten Maßen – oder den Rohbaumaßen) und bei der Ermittlung der anrechenbaren Grundfläche (z. B. Anrechnung der Grundflächen von Balkonen, Loggien) oder die Abzugsmöglichkeit bei Ermittlung der anrechenbaren Grundfläche (z. B. Abzug von 10 v. H. bei Wohngebäuden mit einer Wohnung) weggefallen. Die Betriebskosten sind nunmehr in der Betriebskostenverordnung zusammengefasst. Hinsichtlich der Bewertung von Grundstücken im Ertragswertverfahren ist gemäß wie folgt zu verfahren: (1) Bedarfsbewertung...