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Übergangsregelung bei Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG
Zur Vermeidung etwaiger Anlaufschwierigkeiten für die betroffenen Unternehmer gemäß gilt folgende Übergangsregelung: Bei steuerpflichtigen Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen und bei Bauleistungen im Sinne von § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1UStG, die zwischen dem und dem ausgeführt werden, wird es beim leistenden Unternehmer und beim Leistungsempfänger nicht beanstandet, wenn die Vertragspartner einvernehmlich noch von der Steuerschuldnerschaft des leistenden Unternehmers nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG ausgegangen sind. Voraussetzung ist hierfür, dass der Umsatz vom leistenden Unternehmer in zutreffender Höhe versteuert wird. Die Übergangsregelung gilt nicht für die steuerpflichtigen Lieferungen von Grundstüc...