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BBV Nr. 5 vom Seite 26

Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG

Hans-Ulrich Dietz

Mit Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2003 zum wurde eine Jahresbescheinigung für Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte für natürliche Personen eingeführt. Zur Ausstellung der jährlichen Bescheinigung sind inländische Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute verpflichtet (§ 24c EStG). In der zusammenfassenden Bescheinigung sind die Daten aus allen Wertpapierdepots und Konten auszuweisen, die die Kunden für die Erklärung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren sowie Devisen- und Termingeschäften benötigen.

Die Bescheinigung ist erstmals in 2005 für 2004 auszustellen. Es werden Einnahmen aus Kapitalvermögen ausgewiesen, die dem Kunden nach dem zufließen. Bei privaten Veräußerungsgeschäften sind die Ergebnisse der Geschäfte auszuweisen, bei denen die Veräußerung auf einen nach dem rechtswirksamen abgeschlossenen obligatorischen Vertrag erfolgt.

Einzelheiten der zusammenfassenden Jahresbescheinigung werden in einem amtlichen vorgeschriebenen Muster geregelt. Das amtliche Muster und die Ausführungsbestimmungen werden im zweiten Quartal 2004 erwartet.

Die Bescheinigung soll dem Steuerpflichtigen (Privatkunden) auch bei umfangr...