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NWB Nr. 19 vom Seite 1445 Fach 26 Seite 4205

Rechtsprechung zum Arbeitsrecht

2. Halbjahr 2003

von Richter am Arbeitsgericht Günter Brede, Kassel

I. Individualarbeitsrecht

1. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht

a) Arbeitszeit – ärztlicher Bereitschaftsdienst

Auf Vorlage durch das LAG Schleswig-Holstein hat der EuGH erneut zum Thema Bereitschaftsdienst Stellung nehmen müssen. Die Richtlinie 93/104/EG des Rates v. – so wiederholt sich der EuGH – sei dahin auszulegen, dass die Regelung eines Mitgliedstaats, wonach ein Bereitschaftsdienst, der in Form persönlicher Anwesenheit im Krankenhaus geleistet wird, in vollem Umfang als Arbeitszeit anzusehen ist, auch wenn der Arbeitnehmer (AN) in Zeiten der Nichtinanspruchnahme an seiner Arbeitsstelle ausruhen darf. Nationale Regelungen, wonach Zeiten der Untätigkeit als Ruhezeiten eingestuft werden, verstoßen daher gegen die europäische Richtlinie. Gleiches gilt, wenn nationale Vorschriften einen finanziellen Ausgleich nur für Zeiten der Inanspruchnahme der Arbeitsleistung vorsehen (, NZA 2003 S. 1019).

b) Befristung – früheres Arbeitsverhältnis

Nach der derzeitigen Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Sac...