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NWB Nr. 2 vom Seite 93 Fach 26 Seite 3821

Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

von Ministerialrat Wolfgang Koberski, Bonn

A. Gesetzgebungsverfahren

Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz ist am vom Deutschen Bundestag in 2. und 3. Lesung verabschiedet worden. Der Bundesrat hat das Gesetz am in seinem 2. Durchgang beraten. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz trat am in Kraft. Gleichzeitig wurde das Gesetz über arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung (BeschFG) v. (BGBl 1985 I S. 710) aufgehoben.

B. Regelungsbedarf und gesetzgeberische Motive

I. Regelungen zur Teilzeitarbeit

Die europäischen Sozialpartner UNICE, CEEP und EGB haben am eine Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit abgeschlossen. Diese Vereinbarung ist Inhalt einer entsprechenden EG-Richtlinie (Richtlinie 97/81/EG des Rates v. 15. 12. 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - ABl EG Nr. L 14/9 v. ) geworden. Die Richtlinie verlangt von den nationalen Gesetzgebern, dass diese Regelungen schaffen, um die Akzeptanz für Teilzeitarbeit zu erhöhen, die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern (AN) zu verhindern und den Wechsel von Vollzeit- zu Teilzeitarbeit und umgekehrt zu erleichtern.

Der Teilzeitarbeit kommt eine erhebliche beschäftigungspolitische Bedeutung zu; durch Teilzeitarbeit können Arbeitsplätze ge...