Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Straßenverkehrsrecht | Zeitungsanzeige zum Auffinden von Unfallzeugen
Die Schaltung einer Anzeige eines Unfallbeteiligten zur Ermittlung von Unfallzeugen ist im Falle der Beweisnot eine prozessbezogene und vernünftige Maßnahme, so dass Kosten hierfür, die nicht in einem Missverhältnis zur Höhe des (Unfall-)Schadens stehen, erstattungsfähig sind (§ 91 ZPO). Eine Erstattungsfähigkeit scheidet nicht deshalb aus, weil sich niemand auf die Anzeige gemeldet hat (LG Mönchengladbach, Beschl. v. - 5 T 517/03, NZV 2004, 206).