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Öffentlicher Dienst | tariflicher Krankengeldzuschuss bei privat rentenversicherten Arbeitnehmern
Hat der von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Arbeitnehmer auf gesetzlicher Grundlage Versicherungsbeiträge zu einer privaten Rentenversicherung aufzubringen, handelt es sich um gesetzliche Abzüge vom Bruttolohn i. S. einer Tarifregelung, die einen Zuschuss zum Krankengeld bis zur Höhe der Nettoarbeitsvergütung vorsieht. Der Arbeitgeberzuschuss zu einer privaten Rentenversicherung des Arbeitnehmers gem. § 172 SGB VI stellt keine Vergütung i. S. des § 47 Abs. 2 Satz 1 BAT-O dar; es handelt sich vielmehr um eine sozialrechtliche Beitragsregelung, nicht um zusätzliche Bruttovergütung ().