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Straßenverkehrsrecht | Mehrwertsteuererstattungsklausel in der Kaskoversicherung
Die Klausel in den Versicherungsbedingungen eines Kaskoversicherers „Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich bezahlt hat„ verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist daher unwirksam, weil für den Fall der schadensbedingten Ersatzbeschaffung – bei Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs – nicht klar ist, ob diese Variante der Schadensabwicklung von der Mehrwertsteuererstattung ausgeschlossen ist ( nrkr., NJW 2004, 1116).