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Arbeitsrecht | Vorbeschäftigung bei „demselben Arbeitgeber” im Falle der Verschmelzung nach § 2 UmwG
Es handelt sich nicht um „denselben Arbeitgeber„ i. S. von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, wenn ein Unternehmen nach § 2 Nr. 1 UmwG durch Übertragung des Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung zu einem anderen (zuvor neu gegründeten) Unternehmen verschmolzen wird ().