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BBK 18/2003 S. 4338

Bilanzierungspflicht im Rahmen des § 24 UmwStG bei Einnahmen-Überschussrechnung

Zur Frage, ob bei einer Einbringung in eine PersGes nach § 24 UmwStG der Einbringende auf den Einbringungszeitpunkt zwingend zum Bestandsvergleich übergehen muss, wenn sowohl der Einbringende als auch die übernehmende Gesellschaft den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, hat die OFD Koblenz mit Kurzinformation vom  - S 1978 A - 060/03 Stellung genommen. Der Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG habe die Ermittlung eines Übergangsgewinns zur Folge. Entsprechendes gelte für die übernehmende PersGes bei dem Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Nach Auffassung der Finanzverwaltung besteht eine Bilanzierungspflicht, so dass bei Einbringungen nach § 24 UmwStG auf den Einbringungszeitpunkt eine Einbringungsbilanz für den Einbringenden und eine Eröffnungsbilanz der überneh...BStBl II S. 518BStBl II S. 891BStBl 2002 II S. 297