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BBK 3/2003 S. 4277

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt können künftig solche Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen, erhalten. Laut einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) kann das Arbeitsamt den Bildungsgutschein auf bestimmte Bildungsziele, zeitlich und regional begrenzen. Die Einlösung des Gutscheins kann bisher nur bei vom Arbeitsamt zugelassenen Bildungsträgern erfolgen. Zukünftig werden Zertifizierungsagenturen Bildungsträger und Bildungsmaßnahmen zulassen. Zusätzlich haben Bildungsträger künftig ein System zur Qualitätssicherung anzuwenden und nachzuweisen.