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Abgrenzung zwischen Ausbildungs- und Fortbildungskosten
(1) Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sind gem. (BFH/NV 2003 S. 127) als Werbungskosten zu berücksichtigen, sofern sie beruflich veranlasst sind. Die Auffassung, wonach Ausgaben für ein Erststudium an einer Universität oder Fachhochschule stets der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen und deshalb nur als Sonderausgaben begrenzt abziehbar sind, wird aufgegeben. (2) Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme, die die Grundlage dafür bildet, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln, können vorab entstandene Werbungskosten sein (Änderung der Rechtsprechung, ).
Hinweis: Diese beiden Urteilesollen demnächst in einem Besp...