Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug aus Abdeckrechnungen?
Die Steuerfahndung hatte für eine Reihe von Firmen festgestellt, dass diese keine Bürobetriebe unterhielten und ihre Geschäftsführer im Inland nicht anzutreffen waren. Die FinVerw hat deshalb den Vorsteuerabzug aus den Rechnungen dieser Firmen nicht zugelassen. Die hiergegen gerichtete Klage des Stpfl. blieb erfolglos. Es obliege in erster Linie den unmittelbar handelnden Teilnehmern des Wirtschaftsverkehrs, sich über die Identität und das Geschäftsgebaren des Vertragspartners zu vergewissern. Ermittle das FA erhebliche Umstände, die einen Rechnungsaussteller als Scheinunternehmer erkennen lassen, so habe der Stpfl. nachzuweisen, dass dies nicht zutreffe und die Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden seien ().