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BBK 22/2001 S. 4161

Investitionszulage für betriebliche Investitionen nach § 2 InvZulG 1999

In Ergänzung der (BBK KN-Nr. 186/01) zum Bescheinigungsverfahren nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 InvZulG 1999 führt die II 24 Folgendes aus: Nach Tz. 88 des (BStBl I S. 379) reicht es jedoch aus, wenn die Bescheinigung für einen Zeitraum ausgestellt ist, der den Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung beinhaltet. Wird ein WG während des Bindungszeitraums in eine andere Betriebsstätte überführt oder an einen Betrieb langfristig zur Nutzung überlassen oder veräußert, hat der Anspruchsberechtigte für die Bestimmung der Lage der Betriebsstätte, in die das WG kommt, eine weitere Bescheinigung für den Zeitpunkt der Übernahme bzw. der Eigentumsübertragung vorzulegen. Andernfalls entfällt der Anspruch auf InvZul....